AGB
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1) Reichweite der AGB
Die hier niedergelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den gesamten Geschäftsverkehr des Übersetzungsbüros TransLat mit seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern gültig. Die AGB werden von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber durch die schriftliche Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Ausnahmen davon werden im Einzelfall schriftlich festgehalten und von beiden Seiten ausdrücklich anerkannt. Die Auftragserteilung sowie etwaige Sondervereinbarungen werden im Regelfall per E-Mail erteilt und geschlossen. Kundinnen und Kunden bzw. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sind sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen.
§ 2) Auftrag
TransLat erstellt auf Grund der von der Kundin oder dem Kunden übermittelten Texte und Informationen ein unverbindliches Angebot für die Übersetzung. Die Kundin oder der Kunde nimmt das Angebot mittels der Beantwortung desselben an. In der Regel wird dabei das per E-Mail zugesandte schriftliche Angebot durch Beantwortung ebenfalls per E-Mail angenommen. Damit kommt ein Übersetzungsvertrag zwischen der Kundin oder dem Kunden und TransLat zu den im Angebot genannten Bedingungen zustande. Die Zusendung des Angebotes durch TransLat und die Annahme durch die Kundin oder den Kunden kann auch in anderer schriftlicher Form als per E-Mail erfolgen. Mündliche Vereinbarungen und Zusagen sind von beiden Geschäftsseiten erst nach schriftlichem Vertragsabschluss rechtsverbindlich.
Alle von TransLat erstellten Angebote sind freibleibend.
§ 3) Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin oder des Auftraggebers
Die zur Erstellung der Übersetzung benötigten Hintergrundinformationen und Unterlagen hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber, soweit ihr oder ihm bekannt, TransLat zu Beginn der Übersetzungsfrist oder rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen z.B. Glossarien, spezifische Lexika, Abbildungen,
Abkürzungserläuterungen, historische Hintergrundinformationen, Informationen zur textlichen Überlieferung, Zielleserschaft u.a.m. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Pflicht ergeben, gehen nicht zu Lasten von TransLat.
TransLat haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch unrichtige, unvollständige, missverständliche und unleserliche Angaben der Auftraggeberin oder des Auftraggebers entstehen.
Nach einer ersten Übersetzungsprobe wird TransLat die Auftraggeberin oder den Auftraggeber um eine Stellungnahme bitten und den gewünschten Stil besprechen. An dieser Stelle trifft die Auftraggeberin oder der Auftraggeber verbindlich die Entscheidung über den Stil der Übersetzung. Bei einer etwaigen späteren Umentscheidung bezüglich des sprachlichen Stils durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber fallen für den Mehraufwand, der durch die Revision der Übersetzung entsteht, die Kosten entsprechend dem tatsächlichen Zeitaufwand an.
§ 4) Leistungen und Ausführung
Die in Auftrag gegebenen und von TransLat angenommenen Leistungen werden von TransLat laut Auftrag und dieser AGB ausgeführt. TransLat erstellt die zu erbringenden Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausschließlich von Fachleuten nach bestem Wissen und Gewissen, orthographisch und grammatikalisch richtig, vollständig, sinngemäß und im vereinbarten Stil. Fachausdrücke werden, sofern keine Informationen oder besonderen Anweisungen dazu durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
Leistungen, die sich im Laufe der Arbeiten zusätzlich ergeben und deren Durchführung von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber gewünscht wird, werden in einem neuen Vertrag in Auftrag gegeben und angenommen.
§ 5) Vergütung und Berechnung
Das von TransLat erstellte Angebot richtet sich nach dem zu erwartenden Aufwand, den die Übersetzung des Textes oder der Texte erfordert. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgezeichnet. Das Angebot wird bei Übersetzungen und Transkriptionen je Seite erstellt und bei anderen Arbeiten wie Korrektur, Redaktion oder Einsprechen nach dem tatsächlichen Zeitaufwand. Alle Angebote von TransLat sind freibleibend.
Bei größeren Aufträgen können schriftlich Teilzahlungen vereinbart werden. Bei nicht termingerechter Begleichung einer Teilrechnung kann TransLat die Fortführung des Auftrags bis zum Zahlungseingang aussetzen. Auch ist TransLat in dem Falle dazu berechtigt, einen anderen Auftrag vorzuziehen, wodurch sich der Abschluss des früheren Auftrags um längere Zeit verzögern kann. TransLat haftet nicht für eventuell daraus entstehende Schäden für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber.
§ 6) Lieferung
Die in Aussicht gestellten Lieferfristen erfolgen aufgrund von Schätzung und sind nicht als verbindliche Zusicherung zu betrachten.
TransLat verschickt seine Übersetzungen im Regelfall per E-Mail.
§ 7) Abnahme und Zahlung
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist zur Annahme der Übersetzungsleistung, einschließlich Teillieferungen, verpflichtet. Sie oder er hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich gegenüber TransLat anzuzeigen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber, gilt die Übersetzung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. Für Mängel der Textvorlage haftet der Kunde.
Von TransLat gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug oder bei Stundung wird TransLat einmal schriftlich per E-Mail, Fax oder Post mahnen, danach werden Mahngebühren und die banküblichen Kreditzinsen vom Verzugstage an berechnet. Bei Überschreitung des erstmals bestimmten Zahlungsziels erklärt sich die Auftraggeberin oder der Auftraggeber im kaufmännischen Verkehr bereit, die uns hierfür entstandenen banküblichen Kreditzinsen zu übernehmen.
§ 8) Mängelbeseitigung
Bei einem in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels durch TransLat, sofern der Mangel TransLat innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung schriftlich und detailliert angezeigt wird. Für die Mängelbehebung ist TransLat eine angemessene Frist einzuräumen.
§ 9) Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrecht und Urheberrecht
Bereits gelieferte Übersetzungen oder andere Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnungen durch die Auftraggeberin oder den Auftraggeber Eigentum von TransLat. Nutzungsrechte und Urheberrechte liegen damit solange bei TransLat.
Nach vollständiger Bezahlung der Leistungen von TransLat hat die Auftraggeberin oder der Auftraggeber das ausschließliche Recht zur Nutzung der Übersetzung auf die erlaubte Art, wie sie als Zweck der Übersetzung angegeben worden ist. Ausschließlich bedeutet, dass das Nutzungsrecht nicht auf andere übertragen werden kann.
Das Urheberrecht an der Übersetzung oder einer anderen Leistung bleibt bei der Übersetzerin oder dem Übersetzer oder der Dienstleisterin oder dem Dienstleister.
Bei einer Veröffentlichung oder Zitation einer Übersetzung oder eines eingesprochenen Textes von TransLat ist der Name der Übersetzerin oder des Übersetzers oder der Sprecherin oder des Sprechers deutlich sichtbar oder hörbar anzugeben.
Will die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Übersetzungen oder andere Leistungen von TransLat auf eine andere als die erlaubte Art verwenden, muss sie oder er dazu einen neuen schriftlichen Vertrag mit TransLat schließen. TransLat behält sich die Ablehnung einer anderen Nutzung als auf die erlaubte Art vor.
§ 10) Datenschutz
Das Übersetzungsbüro TransLat behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses übermittelten Dokumente und Informationen vertraulich und wird diese ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin oder des Auftraggebers nicht weitergeben oder anderweitig verwenden. TransLat speichert Daten ausschließlich für die Auftragsbearbeitung, Rechnungslegung und zur eigenen Archivierung. Für den Fall, dass Dritte sich unbefugt Zugang zu den elektronischen Daten von TransLat verschaffen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass TransLat für etwaige daraus folgende Konsequenzen die Veranwortung nicht übernehmen kann.
§ 11) Archivierung
Die von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber für die Übersetzung übermittelten Dokumente sowie die Übersetzungen selbst werden bei TransLat archiviert, sofern nichts anderes mit der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber vereinbart worden ist.
§ 12) Vertragsstornierung
Bei Stornierung des Auftrags ist TransLat dazu berechtigt, der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber Stornogebühren und ein Ausfallhonorar bis zu hundert Prozent des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Eine Stornierung muss TransLat gegenüber schriftlich erfolgen.
§ 13) Störungen und höhere Gewalt
TransLat haftet nicht für Schäden, die durch die Störung des Betriebs verursacht werden, insbesondere durch höhere Gewalt wie Naturereignisse, Krankheit, Übertragungsfehler elektronisch übermittelter Daten, Beeinträchtigung von Daten durch Viren oder Spamfilter, Netzwerk- oder Serverfehler und sonstige nicht von TransLat zu vertretende Störungen.
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